Sunitinib [Sutent] und Bevacizumab [Avastin]: Kiefer-Osteonekrosen bei gleichzeitiger oder früherer Therapie mit Bisphosphonat-haltigen Arzneimitteln
Last Updated on November 6, 2015 by Joseph Gut – thasso
24. Dezember 2010 – Swissmedic macht uns folgende Information zugänglich (Text durch den Blog-Author leicht adaptiert):
Die beiden Präparate Sunitinib [Sutent] und Bevacizumab [Avastin] sind für die Behandlung bestimmter fortgeschrittener Krebserkrankungen zugelassen und haben Wirkungen auf die Tumor-Gefässbildung und damit auf die Versorgung des Tumorgewebes mit Nährstoffen und Sauerstoff. Weitere Details dazu sind in den Fachinformationen von Bevacizumab [Avastin] und Sunitinib [Sutent] zu finden.
In Verbindung mit beiden Wirkstoffen wurden Fälle von Kieferosteonekrosen berichtet, wobei die Mehrzahl der betroffenen Patienten gleichzeitig oder vorher eine Therapie mit intravenösen Bisphosphonat-haltigen Arzneimitteln erhalten hatten. Für die Bisphosphonat-haltige Arzneimittel ist das Risiko von solchen Kiefer-Osteonekrosen (Absterben von Knochengewebe) bekannt und die notwendigen Vorsichtsmassnahmen sind in den entsprechenden Arzneimittelformationen beschrieben. Die Behandlung mit Sunitinib [Sutent] bzw. Bevacizumab [Avastin] könnte einen zusätzlichen Risikofaktor für die Entwicklung dieser Kiefer-Osteonekrosen darstellen.
Aus diesem Grund haben nach Forderung der europäischen Arzneimittel-Behörde EMA beide Zulassungsinhaberinnen von Bevacizumab [Avastin] und Sunitinib [Sutent] in der EU eine Anpassung der Arzneimittelinformation vorgenommen und eine Healthcare Professional Communication (HPC) versandt. Die Schweizer Arzneimittelinformation der beiden Produkte wird ebenfalls in den Rubriken Warnhinweise / Vorsichtsmassnahmen sowie unerwünschte Wirkungen zu diesem Thema aktualisiert werden.
Hauptkonsequenz für die Anwender:
Vor einer Behandlung mit Sunitinib [Sutent] bzw. Bevacizumab [Avastin] sollte eine zahnärztliche Kontrolle und eine entsprechende präventive zahnärztliche Behandlung in Erwägung gezogen werden. Bei Patienten, die zuvor oder gleichzeitig intravenös Bisphosphonat-haltige Arzneimittel erhalten haben oder erhalten, sollten invasive zahnärztliche Eingriffe nach Möglichkeit vermieden werden.