Olaratumab (Lartruvo): Wie weiter für Patienten?

Olaratumab (Lartruvo): Wie weiter für Patienten?

Last Updated on February 3, 2019 by Joseph Gut – thasso

3. Februar 2019 – Dieser Beitrag folgt einer höchst interessanten Mitteilung der Swissmedic, dem Schweizerischen Heilmittelinstitut, in “Zusammenarbeit” mit der Zulassungsinhaberin, der Firma Eli Lilly (Suisse) S.A., in der Form einer “Dear Healthcare Professional Communication” (DHPC) zu Olaratumab (Lartruvo).
Weichteil-Sarkoma

Bei Olaratumab (Lartruvo) handelt es sich um einen monoklonalen Antikörper, welcher gegen den Thrombozyten-Wachstumsfaktor-Rezeptor Alpha (PDGFRα) gerichtet ist und zur Behandlung solider Tumore entwickelt wurde. In der Klinik (Indikation) wird Olaratumab (Lartruvo) in Kombination mit Doxorubicin zur Behandlung von Erwachsenen mit fortgeschrittenem Weichteilsarkom (STS) angewendet, die nicht durch Krebschirurgie oder Strahlentherapie geheilt werden können und noch nicht mit Doxorubicin behandelt wurden.

Hier kommt die interessante Mitteilung der Zulassungsinhaberin für Olaratumab (Lartruvo) zum Tragen. Die Mitteilung hält nämlich fest, dass a) in der globalen Phase 3 Studie ANNOUNCE, in der Patienten mit fortgeschrittenem oder metastasiertem Weichgewebesarkom mit Olaratumab (Lartruvo) in Kombination mit Doxorubicin behandelt wurden, keine klinische Wirksamkeit von Olaratumab (Lartruvo) in Kombination mit Doxorubicin im Vergleich zu einer Standard-Behandlung, nämlich einer Doxorubicin-Monotherapie feststellbar war; b) die Studie den primären Endpunkte bezüglich des verlängerten Überlebens in der Gesamtpopulation (HR: 1,05; median 20,4 versus 19,7 Monate für Olaratumab (Lartruvo) plus Doxorubicin versus Doxorubicin-Monotherapie) und in der Leiomyosarkom (LMS) Subpopulation (HR: 0,95; median 21,6 versus 21,9 Monate für Olaratumab (Lartruvo) plus Doxorubicin versus Doxorubicin-Monotherapie) verfehlte; c) kein klinischer Nutzen bei wichtigen sekundären Endpunkten wie dem progressionsfreien Überleben in der Gesamtpopulation (HR 1,23; median 5,4 Monate versus 6,8 Monate für Olaratumab (Lartruvo) plus Doxorubicin versus Doxorubicin) festgestellt werden konnte, und, dass d) dementsprechend Olaratumab (Lartruvo) an keine neuen Patienten mehr verschrieben werden soll

Das heisst eigentlich im Klartext, dass die beabsichtigte Therapie mit Olaratumab (Lartruvo) gegenüber der schon bestehenden Standard-Therapie (d.h., Doxorubicin-Monotherapie) im Falle von STS keine Vorteile bietet und damit eigentlich wirkungslos daherkommt. Das heisst auch, wieder im Klartext, Olaratumab (Lartruvo) wird kaum ein Produkt auf dem Markt für die Behandlung von STS sein, und dafür wohl auch keine endgültige Zulassung durch die Behörden finden.

Trotzdem empfiehlt die Firma in ihrer Mitteilung, dass, während die Studienergebnisse weiter ausgewertet werden, behandelnde Ärzte in Erwägung ziehen können, eine schon begonnene Olaratumab (Lartruvo)-Therapie bei den Patienten fortzusetzen, die davon klinisch profitieren. Wie kann die Firma das tun? Hofft die Firma, noch einige klinische Daten von ausserhalb ihrer eigenen Studie zu finden, welche positiv daherkommen könnten? Aus eigenen beruflichen Erfahrungen muss man davon ausgehen, dass die sogenannten Wissenschaftler, bekümmerten Ärzte, und hochbegabten Statistiker in der Firma die Daten aus der im Jahre 2020 endenden “beauflagten” klinischen Phase 3 Studie sowie allfällige Daten zu Olaratumab (Lartruvo) aus der “Public Domain” soweit massieren werden, dass künstlich ein minimalster Benefit nachgewiesen werden könnte, um das Produkt für den Markt in der Indikation STS zu “retten”.

In diesem Zusammenhang ist es weiterhin sehr befremdlich, dass in der gängigen Pharmakovigilanz ein Therapieversagen (d.h., kein feststellbarer Effekt beim Patienten im Sinne der beabsichtigten Therapie, oder keine feststellbare Verbesserung gegenüber bestehenden Standard- oder Kompetitor-Therapeien) normalerweise als “non-serious”, d.h., als nicht schwerwiegend beurteilt und klassifiziert wird. In Tat und Wahrheit ist das Umgekehrte der Fall: Der Patient wurde für eine gewisse Zeit einer nicht wirksamen Therapie ausgesetzt, seine Krankheit konnte sich weiterentwickeln, und unter Umständen hat er unerwünschte Nebenwirkungen, teilweise sogar schwerwiegende, erlitten. Also müsste ein Therapieversagen in der Form einer Nicht-Wirkung als schwerwiegend beurteilt und entsprechend klassifiziert und behandelt werden.

Insgesamt muss man zum jetzigen Zeitpunkt wohl annehmen, dass Olaratumab (Lartruvo) für die Patienten keine Vorteile bietet in der Behandlung von STS. Das muss nicht zwingendermassen für andere onkologische Indikationen zutreffen. Es kann aber durchaus sein, dass der Mode of Action von Olaratumab (Lartruvo), nämlich das Ausschalten des PDGFRα, einer typischen Rezeptor-Tyrosin-Kinase, einfach nicht genügend “targeted”, d.h., heisst spezifisch und zielgerichtet für eine Selektion von Tumoren ist, um erfolgsverbrechend zu sein.

Sehen Sie hier eine Besprechung des Weichteilsarkoms, aber auch anderer Sarcomas:


Professor in Pharmakologie und Toxikologie. Experte in theragenomischer und personalisierter Medizin und individualisierter Arzneimittelsicherheit. Experte in Pharmako- und Toxiko-Genetik. Experte in der klinischen Sicherheit von Arzneimitteln, Chemikalien, Umweltschadstoffen und Nahrungsinhaltsstoffen.