Die Meldung zu Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) an das BfArM und das PEI ist zukünftig auch über das Internet möglich

Last Updated on December 4, 2015 by Joseph Gut – thasso

21. April 2009 – Gemäss einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 21. April 2009 haben das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein Online-Erfassungssystem für Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) freigeschaltet.

Angehörige der Gesundheitsberufe, die bisher über solche Verdachtsfälle freiwillig per Brief oder Fax an die Zulassungsbehörden in Deutschland berichtet haben, können zukünftig auch direkt über das Internet an das BfArM und an das PEI melden. “Es ist unser Ziel, mit dieser zusätzlichen und anwenderfreundlichen Möglichkeit der Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit zu leisten“, erklärt Johannes Löwer, der Leiter beider Institute. “Das neue System ist für die Anwender weniger aufwändig, da Ausdruck, Unterschrift sowie Versand per Fax oder Brief entfallen. So hoffen wir, dass diese neue Möglichkeit zu einer zusätzlichen Erhöhung der Meldebereitschaft bei den Angehörigen der Gesundheitsberufe beiträgt. Die bereits durchgeführten Tests mit ausgewählten Ärzten haben die Anwenderfreundlichkeit des Systems bestätigt.“

Anwender, die das neue Online-System nutzen möchten, benötigen dafür kein zusätzliches Programm. Der Weg führt direkt über die Internetseiten der Institute zu den online Eingabemasken beim PEI (http://www.pei.de/meldeformulare-human) und beim BfArM (http://www.bfarm.de-> Pharmakovigilanz-> Formulare). Die Meldungen werden dort Browser-basiert und somit betriebssystemunabhängig erfasst. Für seine eigene Dokumentation kann der Nutzer nach erfolgreichem Versand die Meldung lokal speichern. Die Übertragung der Fallmeldung erfolgt über eine gesicherte Verbindung, die ausschließlich das PEI und das BfArM als Empfänger zulässt. Damit sind auch die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt.

Lesen Sie die originale Mitteilung hier.

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Professor in Pharmakologie und Toxikologie. Experte in theragenomischer und personalisierter Medizin und individualisierter Arzneimittelsicherheit. Experte in Pharmako- und Toxiko-Genetik. Experte in der klinischen Sicherheit von Arzneimitteln, Chemikalien, Umweltschadstoffen und Nahrungsinhaltsstoffen.