CYP3A4: Einfluss auf Levonorgestrel-haltige hormonale Notfallkontrazeption
Last Updated on September 29, 2016 by Joseph Gut – thasso
26. September 2016 – Das Deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und die Firma Gedeon Richter Pharma machen in einer Mitteilung an die Angehörigen der Gesundheitsberufe und Patientinnen darauf aufmerksam, dass die hormonale Notfallkontrazeption mit Levonorgestrel-
haltigen Arzneimitteln, wie z.B. Postinor, einer Interaktion mit dem Arzneimittel-metabolisierenden Leberenzym CYP3A4 unterliegen.
Danach werden die Betroffenen folgendermassen orientiert:
1) Frauen, die eine Notfallkontrazeption wünschen und innerhalb der letzten 4Wochen enzyminduzierende Arzneimitteln genommen haben, sollte zur Anwendung eines nicht- hormonellen Notfallkontrazeptivums, d. h. einer Kupferspirale (Kupfer-IUP), geraten werden. Wenn dies nicht möglich ist, sollte ihnen empfohlen werden, die übliche Dosis von Levonorgestrel von 1,5 mg auf 3 mg zu verdoppeln, um die Verringerung der Plasmaspiegel von Levonorgestrel zu kompensieren (siehe unten).
2) Die Anwendung einiger enzyminduzierender Arzneimittel während der Schwangerschaft wurde mit Geburtsfehlern in Verbindung gebracht. Es ist daher wichtig, dass bei Anwenderinnen dieser Arzneimittel nach der Einnahme von Postinor® oder anderen Levonorgestrel-haltigen Notfallkontrazeptiva eine Schwangerschaft ausgeschlossen wird und dass diese hinsichtlich zuverlässiger, regelmäßig anzuwendender kontrazeptiver Methoden beraten werden.
Arzneimittel, welche den Plasmaspiegel von Levonorgestrel durch Induktion (d.h., Erhöhung des Menge des vorhandenen Enzyms in der Leber) von CYP3A4 negativ beeinflussen, umfassen:
- Arzneimittel zur Behandlung von Epilepsie, welche Wirkstoffe wie z. B. Barbiturate, Primidon, Phenytoin oder Carbamazepin enthalten;
- Arzneimittel zur Behandlung von Tuberkulose, welche Wirkstoffe wie z. B. Rifampicin oder Rifabutin enthalten;
- Arzneimittel zur Behandlung von HIV, welche Wirkstoffe wie z. B. Ritonavir oder Efavirenz enthalten;
- Arzneimittel zur Behandlung von Pilzinfektionen, welche Wirkstoffe wie z. B. Griseofulvin enthalten;
- Pflanzliche Präparate, die Johanniskraut (Hypericum perforatum) enthalten.
Es wird nicht angenommen, dass die oben empfohlene höhere Dosis von Levonorgestrel bei Anwenderinnen, die eine doppelte Dosis von z.B. Postinor oder eines anderen Levonorgestrel-haltigen Notfallkontrazeptivums einnehmen, zu einem erhöhten Risiko für Nebenwirkungen führt. Jedoch wurde die spezifische Kombination einer doppelten Dosis Levonorgestrel während der gleichzeitigen Anwendung eines Enzym-Induktors nicht untersucht. Anwenderinnen oder Angehörige der Gesundheitsberufe werden daher gebeten, jegliche Nebenwirkungen, die im Zusammenhang mit der Anwendung einer doppelten Dosis auftreten, zu melden.
Es ist hier festzuhalten, dass normalerweise Levonorgestrel-haltige Notfallkontrazeptiva als einzelne Tablette mit 1,5mg oder zwei Tabletten mit 0,75 mg Levonorgestrel erhältlich sind, die in einer Einzeldosis von 1,5mg zur Notfallkontrazeption innerhalb von 72 Stunden nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder bei Versagen einer Verhütungsmethode eingenommen werden. Die Wirksamkeit ist am höchsten, wenn es unmittelbar nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen wird und verringert sich, je später die Einnahme erfolgt (von 95 % innerhalb von 24 Stunden bis hin zu 58 % bei Beginn der Behandlung nach 48 bis 72 Stunden).
Sie können hier die Mitteilung (Rote-Hand-Brief) des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und hier die ergänzende und weiterführende Mitteilung der Firma Gedeon Richter Pharma nachlesen.