Chlordecon: Der Staat wegen grober Fahrlässigkeit für schuldig befunden

Chlordecon: Der Staat wegen grober Fahrlässigkeit für schuldig befunden

Last Updated on July 22, 2022 by Joseph Gut – thasso

22 Juli 2022 – Chlordecon (vermarktet unter den Namen Kepone in den USA, Merex in englischsprachigen Ländern, oder Képone und Curlone in Frankreich) ist ein toxisches, ökotoxisches und persistentes chlororganisches Insektizid. Chlordecon mit der Formel C10Cl10O ist das Molekül, das an der Zusammensetzung dieses Pestizids beteiligt ist. Es ist bekannt, dass Chlordecon als Ersatz für Lindan gegen den Bananenrüsselkäfer (Cosmopolites sordidus) und gegen andere Insekten von 1972 bis 1993 in Französisch-Westindien (französische Antillen) eingesetzt wurde, trotz seines definitiven Verbots in Frankreich im Jahre 1990.

In einem interessanten Urteil war das Verwaltungsgericht von Paris der Ansicht, dass der Staat einen Fehler begangen habe, indem er die Vermarktung dieses stark krebserregenden und umweltschädlichen Insektizids auf den französischen Antillen nach seinem Verbot in Frankreich durch einen ministeriellen Erlass aufrechterhalten habe.  In seiner Entscheidung stellt das Gericht fest, dass “staatliche Stellen schuldhaft fahrlässig gehandelt“ haben, indem sie den Verkauf verschiedener chlordeconhaltiger Insektizide unter verschiedenen Namen zugelassen haben. Die Justiz kritisiert auch, dass diese Produkte “über die gesetzlich vorgesehenen Fristen hinaus im Falle eines Widerrufs der Zulassung“ vermarktet werden durften: Wie schon erwähnt, war Chlordecon 1990 in Frankreich verboten worden, aber auf Bananenfeldern von Martinique und Guadeloupe bis 1993 weiterhin zugelassen dank ministerieller Ausnahmeregelungen. Seine Verwendung hat zu einer erheblichen und dauerhaften Verschmutzung der beiden Inseln geführt, und die Einwohner haben eine der höchsten Inzidenzraten von Prostatakrebs in der Welt.

Dieses Urteil mag als ein halbherziger Sieg für die Chlordecon-Opfer gesehen werden. Denn auf der anderen Seite lehnte das Verwaltungsgericht die Entschädigung der 1.240 Kläger ab, die eine Entschädigung für den Angstschaden forderten, der vom Staatsrat definiert wurde als “Angst wegen des hohen Risikos, eine schwere Erkrankung und damit eine verringerte Lebenserwartung zu entwickeln“. Nach Ansicht der Gerichte haben die Beschwerdeführer kein persönliches und detailliertes Element erwähnt, um den von ihnen geltend gemachten Angstschaden zu rechtfertigen.

Der Anwalt der 1.240 Beschwerdeführer, der Berufung einlegen will, wertet diese Entscheidung bezüglich der “Fehler des Staates” dennoch als entscheidenden Schritt nach vorn. Das Urteil kann im Strafverfahren Chlordecon verwendet werden, erklärt der Anwalt, der hinzufügt, dass ein Gericht sagt, dass entweder schon die Zulassungen in den 1970er Jahren, oder zumindest die fortgeführte ministerielle Zulassung über das Jahr 1990 in den Westindischen Territorien Frankreichs illegal waren und daher wahrscheinlich die Verantwortung des Staates betreffen: Ebenso kann auch die Verantwortung der Händler in Frage gestellt werden, da diese sich der gesundheitlichen Risiken ihres Produktes ja wohl im klaren waren.

In einer Pressemitteilung nimmt die Regierung Frankreichs (der Staat) die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und unterstreicht die konkreten Maßnahmen, die der Staat zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und in Richtung “Null Chlordecon” in der Ernährung durchgeführt habe. Er besteht auf dem vom Staat eingeleiteten Entschädigungsprozess, “auf individueller Ebene mit der Entschädigung der Opfer“ durch die Anerkennung von Prostatakrebs als Berufskrankheit, und auf kollektiver Ebene durch die Maßnahmen des sog. Chlordecon-IV-Plans.

Nach einer vor sechzehn Jahren erstatteten Anzeige wegen Vergiftung läuft ein weiteres Verfahren, doch hatten die zuständigen Ermittlungsrichter angekündigt, den Fall ohne Anklageerhebung im März 2021 einstellen zu wollen, was die Empörung in Westindien ausgelöst hatte. Beschwerden mehrerer Verbände gegen ehemalige Minister wurden im Januar vom Gerichtshof der Republik für unzulässig erklärt. Dieser Prozess mit einer Umweltchemikalie zeigt, wie mühsam es sein kann, Schadensersatz für die Geschädigten zu fordern. Dies gilt gleichermassen auch bei unerwünschten Nebenwirkungen der Medikamente.

Dieser Artikel wurde von franceinfo mit AFP verfasst und am 27.06.2022 veröffentlicht.

P.S. Eine kurze Anmerkung des Autors: Dieser Fall zeigt, wie juristisch kompliziert es sein kann, wenn von den schädlichen Nebenwirkungen einer Umweltchemikalie betroffene Personen Schadensersatz verlangen. Das Gleiche gilt, wenn ein Patient eine Entschädigung für die schlimmsten Nebenwirkungen eines zugelassenen Arzneimittels verlangt. Ein Argument, man trage eine genetische Veranlagung für die beobachtete schwerwiegende Nebenwirkung, ist völlig aussichtslos. Hersteller und Zulassungsbehörden hinken dem möglichen aktuellen Stand der Wissenschaft noch rund 50 Jahre hinterher.

Sehen Sie hier eine Sequenz zum Chlordecon-Problem für die Frankophonen unter uns:

Professor in Pharmakologie und Toxikologie. Experte in theragenomischer und personalisierter Medizin und individualisierter Arzneimittelsicherheit. Experte in Pharmako- und Toxiko-Genetik. Experte in der klinischen Sicherheit von Arzneimitteln, Chemikalien, Umweltschadstoffen und Nahrungsinhaltsstoffen.